Steuerliche Absetzbarkeit
Vereinfachter Zuwendungsnachweis ohne Spendenquittung
4Pi-Solutions ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung von Wissenschaft und Forschung. Damit können Mitglieder und Unterstützer von 4Pi-Solutions ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden nach Paragraph 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich geltend machen.
Für Beträge bis zu 300 Euro pro Jahr gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das ohne eine speziell für den Spender ausgestellte Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) des Vereins auskommt.
Das geht so:
Statt der Zuwendungsbescheinigung muss eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) und ein vom Verein erstellter Beleg eingereicht werden:
- Aus der Buchungsbestätigung der Bank (z.B. Kontoauszug) müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein.
- Der vom Verein erstellten Beleg muss folgende Angaben enthalten: der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt. Diesen Beleg von 4Pi-Solutions finden Sie hier zum Download. Den ausgedruckten Beleg können Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung der Bank beim Finanzamt einreichen.
Wer eine offizielle Spendenbescheinigung benötigt, möge diese bitte per E-Mail an info@4Pi-Solutions.com anfordern. Für Spenden über 300 € stellen wir ohnehin zum Ende des Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung aus.