Gebäudesektor

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Wärmewende Gebäudesektor

Konzept

Wärmewende im Gebäudesektor

Der Energiebedarf zum Heizen, Kühlen, Beleuchten etc. von Gebäuden trägt weltweit zu 17,5% den Klimagasemissionen bei. Die Zementproduktion kann ebenfalls zu einem großen Anteil dem Gebäudesektor zugeordnet werden und schlägt mit weiteren 3% zu Buche. In Deutschland hingegen werden 40% der Treibhausgase direkt oder indirekt durch die Baubranche verursacht. Davon fallen 75% für den Gebäudebetrieb, z.B. für Heizung, sowie 25% durch Herstellung, Errichtung und Modernisierung von Gebäuden an (Herstellung von Zement, Kalk, Gips 21%, Kohleproduktion (15%).

Seit März 2023 existiert in der EU eine Richtlinie zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Energiestandards der EU-Mitgliedsländer unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander, sowohl in der Berechnung des Verbrauches als auch in der Klassifizierung. Ferner wird dabei derzeit der unterschiedliche regionalklimabedingte Kühl- oder/und Heizenergiebedarf nicht berücksichtigt.

Für eine Wärmewende im Gebäudesektor postuliert 4Pi-Solutions für Deutschland die folgenden Maßnahmen:

  1. Mit DGNB, BNB, NaWoh und BiRN besitzt Deutschland ausgezeichnete Zertifizierungs­systeme für nachhaltige Gebäude und Neubaugebietsplanungen. Diese ermöglichen einen technologieoffenen Lösungsansatz, an deren Entwicklungsende die nachhaltigste Lösung steht. Um die Anwendung dieser Systeme stärker im Planungs­prozess zu verankern, sollte diese in der Architektur – und Bauingenieurs­ausbildung stärker eingesetzt werden. Um die Anwendung zu vereinfachen, sollten die verschiedenen Systeme auf einer Plattform modular zusammengeführt werden (siehe u.a. LEED und BREEAM).

  2. Dächer von Alt- und Neubauten sollten, wo immer technisch möglich und betriebswirtschaftlich sinnvoll, mit Photovoltaik und / oder Solarthermie bestückt werden, um grünen Strom und grüne Nutzwärme für den Eigenbedarf zu produzieren (► Dezentralisierung der Stromproduktion). Wir sprechen uns jedoch klar gegen Subventionen in diesem Bereich aus! Bei denkmal­geschützten Altbauten unterstützen wir die Richtlinien der „Deutsche Stiftung Denkmalschutz“.

  3. Bei Neubauten und Renovierungen ist, wo sinnvoll und möglich, der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere auch Holz, in Betracht zu ziehen.

  4. Es existieren derzeit zwei gegenläufige Strömungen beim Bauen – highTech und lowTech. Die Diskussionen über Vor- und Nachteile müssen offen geführt werden und anhand von Prototypen, Monitoring und Studien ergebnisoffen dokumentiert und der Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden.

  5. Es gilt die EU-Richtlinie im Rahmen von Fit for 55 zur energetischen Sanierung von Gebäuden zu harmonisieren. Das Ziel muss in der Entwicklung einer gemeinsamen und ausgewogenen Methodik und Klassifizierung bestehen.

  6. Das GEG muss überarbeitet werden und sich an realistischen Zielen ausrichten, was Umfang, Art und Zeitrahmen der Maßnahmen betrifft. Ferner gilt es, das überarbeitete GEG mit der Richtlinie im Rahmen von Fit for 55 abzustimmen.

  7. Derzeit und auf absehbare Zeit herrscht in Deutschland sowie den meisten Ländern der EU ein ausgeprägter Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum. Für die Gestaltung einer nachhaltigen Gesellschaft ist der soziale Frieden unabdingbar. Ferner ist ein gewisser Leerstand notwendig, um u.a. beruflich bedingte Umzüge zu ermöglichen. Daher gilt es den Wohnungsbau nicht durch unverhältnismäßig hohe Auflagen und mangelnde Ausweisung von Baugebieten zu erschweren.

  8. In Deutschland hat auch die Zahl an Vorschriften im Baubereich in den letzten 30 Jahren massiv zugenommen. Auch dies ist ein Kostentreiber. Es gilt, die Vorschriften zu überprüfen und gegebenenfalls zu vereinfachen, zusammenzuführen oder nach Möglichkeit zu reduzieren.

  9. Die deutschen Baustandards gehören zu den höchsten der Welt und sind deshalb mit dem Ziel eines kostengünstigen Bauens nicht mehr vereinbar. Die Diskussion über mögliche Absenkungen auf ein vertretbares Niveau muss mit allen am Bau Beteiligten geführt werden.

  10. Sowohl bei Neubau als auch in Bestandsgebäuden gilt es auf marktwirtschaftliche Lösungen zu setzen. Die Rahmenbedingungen müssen entsprechend gestaltet werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass das EU-Programm Fit for 55 energieeffiziente Gebäudesanierungen EU-weit anstehen und damit innerhalb von nur 6 Jahren (bis 2030) 35 Millionen Wohnungen saniert werden sollen und es damit absehbar zu Engpässen bei Materialien und Handwerkern kommen wird.

  11. Subventionen sollten nur zur Etablierung innovativer Technologien eingesetzt werden und keine Dauereinrichtung werden.

  12. Es gilt bei den Anforderungen die Verhältnismäßigkeit, gerade auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, zu achten.

  13. Kompensationen zur Klimaneutralität, wie sie u.a. von Baustoffherstellern verwendet werden, müssen strengen Kriterien gerecht werden. Hier gilt es auf internationaler Ebene eine entsprechende Institution zu etablieren, um realistische Kompensationen zu garantieren.