Die Implikationen der deutschen Klimagesetzgebung

Nach Aussagen des Weltklimarates (IPCC) wird die globale Erwärmung zu ca. 75% verursacht durch menschengemachte CO2-Emissionen. Durch die Verbrennung fossiler Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) emittiert die Menschheit pro Jahr ca. 38 Mrd. Tonnen (Gt) fossiles CO2 in die Atmosphäre.
Die wesentlichen CO₂-Emittenten sind China (30%), USA (15%) und Indien (8%), während die Europäische Union zu 6% und Deutschland zu lediglich 1,7% hierzu beitragen.

Im Pariser Klimaschutzabkommen (COP21) haben 195 Staaten erklärt, dass die Erderwärmung deutlich unter 2°C, möglichst jedoch auf 1,5°C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden solle. Das langfristige Ziel besteht in «der Erreichung einer Klimaneutralität, indem die Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts auf ein Niveau abgesenkt werden, bei dem sie durch CO2-Senken (Landpflanzen, Ozeane oder technische Extraktion) ausgeglichen werden (► Netto-Null CO2)».

Ausreichendes und günstiges Angebot an Energie ist Voraussetzung für Wohlstand. Es gibt kein wohlhabendes Land, welches wenig Energie verbraucht. Dies gilt auch für die Industrieländer. Deswegen erlaubt COP 21 aber auch Entwicklungs- und Schwellenländern ihre Emissionen bis 2030 zu erhöhen.

Zur Erreichung von COP21 implementierte die Europäische Union ein Klimagesetz (Verordnung EU 2021/1119), welches die Klimaneutralität bis 2050 rechtsverbindlich vorschreibt. Diesem Ziel folgend ist ein enges Korsett an Verboten, vorgeschriebenen Maßnahmen, Regularien und Subventionen definiert (vgl. Green Deal, Fit for 55):

  1. Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um > -55% bis 2030 (gegenüber 1990)

  2. Senkung des Primärenergieverbrauchs um >11,7% gegenüber 2020 im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie (EED)

  3. Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf >45% bis 2030

  4. Förderung von grünem Wasserstoff und Elektromobilität

  5. Defacto Verbot von Neuzulassungen von PKW mit Verbrennungsmotoren ab 2035

  6. Einführung + Ausweitung des Emission-Zertifikatehandels auf alle Bereiche (ETS-2)

  7. Sanierungspflichten für Gebäude sowie Förderung von Wärmepumpen und Fernwärme

  8. Entwicklung von Co2-Abscheidung und -Speicherung (CCS)

Deutschland hat seine Klimaschutzauflagen in wesentlichen Aspekten gegenüber dem europäischen Regelwerk sogar noch weiter verschärft:

  1. Die Klimaneutralität soll bereits fünf Jahre früher, im Jahr 2045, erreicht werden.

  2. Gegenüber dem Referenzjahr 1990 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um -65% bis 2030 und -88% bis 2040 reduziert werden.

  3. Gegenüber dem Referenzjahr 2008 soll der Primärenergieverbrauch um 39,3% und der Endenergieverbrauch um 26,5% reduziert werden (EnEfG von 2023).

  4. CO2-freie Technologien, wie die Kernkraft und Carbon Capture and Storage (CCS) sind bis dato in Deutschland gesetzlich verboten.

  5. Als einziges Land begrenzt Deutschland seinen Endenergieverbrauch in 2045 auf 60% des heutigen Niveaus, sogar dann, wenn dieser Bedarf zur Gänze klimaneutral  gedeckt wird, was Wirtschaftswachstum und den Einsatz künftiger energieintensiver Technologien wie KI unmöglich macht. Diese Begrenzung kann durch Klimaschutz nicht begründet werden.

Das von Klimaaktivisten vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagte Deutsche Klimaschutzgesetz von 2021 gesteht Deutschland ein fixes CO2-Restbudget von lediglich 6,7 Gt bis 2045 zu. Der CO2-Ausstoß Deutschlands lag in den vergangenen Jahren bei 0,67 Gt (2022), bei 0,67 Gt (2023) und bei 0,65 Gt (2024).

Legt man diese Zahlen zugrunde und projiziert diese in die Zukunft, so dürfte Deutschland noch ca. sieben weitere Jahre, auf dem heutigen Energieniveau wirtschaften. Danach wäre das deutsche CO2-Budget komplett aufgebraucht!

Unser Fazit:

  1. Bis 2045 darf Deutschland faktisch kein CO2 mehr ausstossen. Dies soll 5 Jahre früher erfolgen, als dies im Pariser Klimaabkommen vereinbart wurde.

  2. Gleichzeitig ist eine Reduzierung des Energieverbrauchs auf 60% des heutigen Niveaus gesetzlich festgeschrieben.

  3. Atomenergie ist verboten. Carbon Capture ist ebenfalls (noch) verboten.

  4. Verbrennungsmotoren sind faktisch verboten.

Als einzige Option bleiben erneuerbaren Energien, Batteriespeicher, grüner Wasserstoff, Wärmepumpen, batterieelektrische Fahrzeuge und eine defossilisierte Industrie übrig.

Entscheiden Sie für sich selbst, ob unter diesen Umständen Deutschland seine wirtschaftliche Basis und seinen Wohlstand weiter aufrechterhalten kann!